Kultusministerium Sofortausstattungsprogramm:

Die Regelungen für die Verteilung der Gelder aus dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes an die Schulträger stehen fest. Mit den Geldern können Schulträger nun mobile Endgeräte anschaffen, die den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden sollen. „Das Ziel ist, allen Schülerinnen und Schülern, die weder Laptop noch Tablet haben, ein mobiles Endgerät zur Verfügung zu stellen“, sagt Kultusministerin Eisenmann.

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Weitere Informationen hierfür gibt es auch vom Landesmedienzentrum.