Gebührenordnung / Leihordnung

  1. Öffentliche Schulen, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, gemeinnützige Vereine, sowie staatliche und kommunale Einrichtungen im Bodenseekreis sind von der Entrichtung der Entgelte befreit. Ausgenommen davon sind:
          – die Inanspruchnahme des Reparaturdienstes
          – die Erstattung des Schadenersatzes
          – die Ausleihe von Hochleistungsprojektoren
          – die Inanspruchnahme des Personals des Kreismedienzentrums außerhalb der Ausleihe
          – Entgelt für versäumte Rückgabefristen. Dies gilt auch für Privatschulen, die den für jedes Schuljahr festgelegten Betrag je Schüler an das LMZ entrichtet haben    
    Die im Verzeichnis festgelegten Entgelte für versäumte Rückgabefristen werden bei Überschreitung der vereinbarten Ausleihzeiten von allen Benutzern des KMZ erhoben.
  2. Bei nicht termingerechter Rückgabe haftet der Entleiher auch für evtl. Schadenersatzansprüche nachfolgender Entleiher, die diese geltend machen, weil sie bestellte
    Geräte oder Medien nicht einsetzen konnten. Bei bestellten, aber nicht abgeholten Geräten, ist das vorgesehene Mindestentgelt vom Besteller zu entrichten
  3. Die Entgelte werden nich nach der Dauer der tatsächlichen Benutzung, sondern nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände bemessen. Jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Arbeitsfreie Tage (z. B. Samstag, Sonn- und Feiertage) sowie der Rückgabetag, soweit die Rückgabe vormittags erfolgt, werden nicht angerechnet.
  4. Transport und Versand der Gegenstände gehen zu Lasten und auf Gefahr des Entleihers. Dies gilt auch, wenn kein Nutzungsentgelt erhoben wird.
  5. Schadenersatz: Allen Entleihern wird für ausgeliehene Gegenstände, die beschädigt zurückgegeben werden oder bei der Entleihung in Verlust geraten sind, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des Medienzentrums sowie eine Verwaltungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch 5 € in Rechnung gestellt
  6. Entgelt für ausleihbare Medien / Geräte, deren Anschaffungspreis bis 500 € lag / Tag: 5 €
  7. Entgelt für ausleihbare Geräte, deren Anschaffungspreis über 500 € lag / Tag: 20 €
  8. Entgelt für Hochleistungsprojektoren / Tag: bis 3000 Ansilumen = 20 €, bis 4000 Ansilumen = 50 €, ab 4500 Ansilumen = 75 €, E-Vision Laser Beamer = 90 €
  9. Entgelt für Nutzung von Einrichtungen im KMZ: pro angefangene Stunde 5 €, höchstens pro Tag 25 €