Benutzerordnung

  1. Für Schäden bzw. Verlust entliehender Gegenstände haftet der Entleiher
  2. Privatpersonen und Firmen können nur gegen Entgelt Medien und Geräte entleihen
  3. Beamer sind generell entgeltpflichtig
  4. Bei unpünktlicher oder unvollständiger Rückgabe, bei nicht eingehaltenen Reservierungen, kann ein Kunde vom Verleih gesperrt werden
  5. Für alle Zahlungsvorgänge gilt die Entgeltordnung des Landratsamtes Bodenseekreis
  6. Einweisungen in Gerätebedienung erfolgen nach Absprache. Gleiches gilt für Beratung